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Vertretungskonzept
Fast täglich muss Unterricht vertreten werden. Das hat verschiedene Gründe, wie zum Beispiel Erkrankung, Beurlaubung und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, Klassenfahrten und Unterrichtsgänge, Projekttage, Praktikumsbegleitung, Prüfungen (z.B. Lernstandserhebungen 8, Zentrale Prüfungen 10), Unterrichtsbesuche, dienstliche Termine oder sonstige schulinterne Gegebenheiten. Für Lehrerinnen und Lehrer bedeutet dieses, dass sie oft neben ihrem vollen und anstrengenden Arbeitstag noch weitere Unterrichtsstunden vertreten müssen, gelegentlich auch in Lerngruppen, die sie (aus dem regulären Unterricht) wenig bis gar nicht kennen. Für Schülerinnen und Schüler bedeutet dieses allerdings auch eine Herausforderung, weil sie sich auf die neue Situation einstellen müssen und manchmal das Gefühl haben, Vertretungsunterricht sei kein richtiger Unterricht. Eltern erfahren nicht immer vom Vertretungsunterricht und wundern sich, warum ihr Kind später zur Schule muss oder früher aus der Schule nach Hause kommt.

Vertretungssituation
Die vergangenen Schuljahre waren - abgesehen von der Coronapandemie - eher ruhige Schuljahre ohne gravierende Ausfälle von Lehrerinnen und Lehrern durch Krankheiten oder sonstige schwerwiegende Gründe. Vertretungsunterrichte waren besonders zu leisten im Zusammenhang mit Klassenfahrten und Unterrichtsgängen, Fortbildungsmaßnahmen einzelner Kolleginnen und Kollegen, Erkrankungen von meist kurzer Dauer, Wahrnehmung dienstlicher Termine, Durchführung von Unterrichtsbesuchen, tageweise Abordnungen von Kolleginnen und Kollegen zur Wahrnehmung von Aufgaben als Mitglied des Personalrates u.ä.
Ziele
Mit dem Vertretungskonzept möchten wir die Qualität und Quantität unseres Unterrichtes weiter erhalten und dafür sorgen, dass so wenig wie möglich Unterricht ausfällt, Transparenz in Bezug auf unseren Vertretungsunterricht für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern schaffen und zusätzliche Belastungen für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern möglichst gering halten.
Grundsätze
Der Vertretungsunterricht ist kein Unterricht, in dem Hausaufgaben angefertigt werden sollen, Filme gezeigt werden, die nichts mit den Unterrichtsthemen wenig bis gar nichts zu tun haben, in dem in den Informatikräumen frei im Internet gesurft werden kann oder in dem sich die Schülerinnen und Schüler ohne Sinn und Aufgabe im Unterricht selbst beschäftigen. Sinnvoller Vertretungsunterricht bedeutet für uns, wenn der Unterricht dem geplanten Unterricht im Stundenplan möglichst entspricht, wenn der Unterricht möglichst im gleichen Unterrichtsfach unterrichtet werden kann, wenn die Schülerinnen und Schüler und die / der zu vertretende Lehrerin / Lehrer sich kennen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass in dem jeweiligen Unterrichtsfach zusätzliche Übungen und Wiederholungen durchgeführt werden. Es können wichtige Themen aus den Bereichen Medienkompetenz, Drogenprävention, Verkehrserziehung, Methodenkompetenz in den Vertretungsstunden thematisiert werden. Außerdem können die Klassenlehrerinnen und –lehrer sinnvolle Klassengespräche führen, für die sonst in der Regel zu wenig Zeit bleibt.
Organisation
Der Vertretungsplan hängt stets am Vortag bis spätestens zur ersten großen Pause aus, damit sich Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler frühzeitig darauf einstellen können. Jeweils ein kompletter Ausdruck des Vertretungsplans wird im Lehrerinnen- und Lehrerzimmer, im Sekretariat und im Schaukasten für die Schülerinnen und Schüler ausgehängt. Ein den Datenschutzrichtlinien angepasster Vertretungsplan findet sich bei Logineo NRW LMS (Lernmanagementsystem).
In der Regel wird die erste Unterrichtsstunde vertreten. Die letzte(n) Unterrichtsstunde(n) kann (können) vorgezogen werden oder ausfallen. Wenn eine Klasse in der siebten Stunde Unterricht hat, kann diese Unterrichtsstunde ebenfalls vorgezogen werden. Arbeitsgemeinschaften, die im Nachmittagsbereich liegen, werden nicht vertreten und fallen aus. Für die Lehrerinnen und Lehrer werden zudem seitens der Schulleitung Bereitschaftspläne erstellt, welche in dem normalen Stundenplan integriert sind. Im Normalfall hat jede Lehrkraft nur an den vorgeplanten Zeiten Vertretungsbereitschaft. Vor allem in der ersten Unterrichtsstunde müssen vorgeplante Bereitschaften gesichert sein. Der Vertretungsunterricht wird so eingeteilt, dass die Klasse oder der Kurs zunächst von einer Fachlehrerin / einem Fachlehrer unterrichtet wird. Wenn dieses nicht möglich ist, wird eine Lehrerin / Lehrer eingeteilt, die / der der Klasse bekannt ist. Ansonsten vertritt die zur Verfügung stehende Lehrkraft.
Wenn an Tagen ausnahmsweise einmal besonders viel Vertretungsunterricht geleistet werden muss, ist es durchaus möglich, dass Kurse aufgelöst oder auf andere Kursgruppen verteilt werden müssen. Die Schülerinnen und Schüler aus den aufgelösten Kursen arbeiten dann an den Materialien aus den im Lehrerinnen- und Lehrerzimmer bereitstehenden Vertretungsordnern. In seltenen Fällen bleibt eine Klasse, in der unverhältnismäßig viel Vertretungsunterricht geleistet werden müsste, zu Hause (Studientag). Die Klassenleitung ist dann jedoch dafür verantwortlich, dass die Schülerinnen und Schüler genügend viele zu Hause zu erledigende Aufgaben erhalten.
Fortbildungen, Unterrichtsgänge und Klassenfahrten sollen so geplant werden, dass sie zu möglichst wenig Vertretungsunterricht führen. Lehramtsanwärterinnen und –anwärter können nach vorherigen Einzelabsprachen auch Vertretungsunterrichte durchführen. Nach den absolvierten Examensprüfungen sollen sie vermehrt Vertretungsunterricht übernehmen.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt besonders: Erkrankte Lehrerinnen und Lehrer melden sich morgens bis spätestens 07.00 Uhr krank. Die Vertretungslehrerinnen und Lehrer erkundigen sich am Vortag mithilfe des Vertretungsplanes über mögliche Vertretungsstunden am nächsten Tag. Für alle Unterrichtsfächer wurden Vertretungsordner für alle Jahrgangsstufen in der Form von Kopiervorlagen erstellt, die dann von den Vertretungslehrerinnen und –lehrern kopiert werden können. Dieses soll der Entlastung der Vertretungslehrkraft dienen. Die Aufgaben werden am Ende der Vertretungsstunde eingesammelt und der / dem jeweiligen Fachlehrerin / Fachlehrer überreicht. Jede Lehrkraft, die selbst weiß, dass sie zu einem bestimmten Termin nicht unterrichten kann, stellt den Vertretungslehrkräften Planungsvorschläge, Hinweise auf Buchkapitel und gegebenenfalls Arbeitsunterlagen für die Vertretungsstunden zur Verfügung.
Für Schülerinnen und Schüler gilt besonders: Vertretungsunterricht ist ein verbindlicher Unterricht. Die Klassensprecherin / Der Klassensprecher und deren Vertreterin / dessen Vertreter sind dafür zuständig, dass die gesamte Klasse die Informationen vom Vertretungsplan für den anstehenden und den nächsten Schultag erhält. Dazu müssen die Klassensprecherinnen und –sprecher sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter vor dem Unterricht und in den großen Pausen auf den Vertretungsplan schauen. Bei etwaigen Fragen bzw. Unklarheiten wenden sie sich an die Schulleitung. Das Material für den Vertretungsunterricht muss immer vorhanden sein. Sollte in einer Vertretungsstunde keine Lehrerin / kein Lehrer in den Klassenraum kommen, informiert die Klassensprecherin / der Klassensprecher oder die Vertreterin / der Vertreter die Schulleitung. Klassen, deren erste Unterrichtsstunde ausfällt, kommen auch tatsächlich erst zur zweiten Unterrichtsstunde und halten sich nicht unbeaufsichtigt innerhalb des Schulgebäudes auf.
Besonderheiten
Bei längerfristigem Ausfall einer Lehrkraft, insbesondere wenn sie Hauptfächer unterrichtet, wird eine separate Vertretungsregelung mit Stundenplanänderung entwickelt. Entsprechende Fachlehrkräfte werden aus weniger wichtigen Stundenplanbereichen (z.B. Arbeitsgemeinschaften) herausgeplant und in den betroffenen Klassen eingesetzt. Ist eine solche Lösung nicht möglich, wird der entsprechende Unterricht in anderen Klassen des Jahrgangs gekürzt, um Stunden für eine Fachvertretung zu gewinnen.
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Personen, die nicht in Bildern und / oder Texten erscheinen möchten, können ihr Einverständnis jederzeit zurückziehen. Es reicht eine entsprechende Benachrichtigung der Schule. (V.i.S.d.P.: Oliver Wegner)
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